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Am Freitag, 3. Mai 2019, hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) drei „Pakte“ zur Sonderfinanzierung von Lehre und Forschung beschlossen:

  • Der Hochschulpakt, der seit 2007 zur Finanzierung zusätzlicher Studienplätze geschlossen dient, heißt jetzt: Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL) und wird auf Dauer gestellt. Von 2021 bis 2023 fließen jährlich 3,8 Milliarden Euro hälftig finanziert von Bund und Ländern. Diese Summe wird ab 2024 auf jährlich 4,1 Milliarden Euro erhöht und soll 2027 neu verhandelt werden.
  • Der Qualitätspakt Lehre heißt jetzt Innovation in der Hochschullehre und wird ebenfalls auf Dauer gestellt. Die Mittel werden von 200 auf 150 Millionen Euro pro Jahr gesenkt. Es soll eine neue unabhängige, aber organisatorisch unselbständige Organisationeinheit zur Förderung der Lehre und Vergabe der Mittel gegründet werden.
  • Beim Pakt für Forschung und Innovation, der zur Finanzierung der vier außeruniversitären Forschungsinstitute und der DFG geschlossen wurde, wird die bereits bestehende jährliche Steigerung von 
  • 3 Prozent bis 2030 fortgeschrieben.